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Zulieferteile für die Automobilindustrie

Zulieferteile für die Automobilindustrie

Kundenorientierung leben wir täglich. Unsere Kernaufgabe ist, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und Sie zu begeistern. Für Sie leisten wir das Außergewöhnliche – mit einem breiten Leistungsspektrum, hoher Flexibilität und viel Leidenschaft.
Zerstörungsfreies Prüfen

Zerstörungsfreies Prüfen

Unser zerstörungsfreies Prüfen bietet Ihnen eine hochwertige Dienstleistung zur Überprüfung von Werkstoffen und Schweißverbindungen. Mit dem zerstörungsfreien Prüfverfahren können wir die Qualität und Integrität der Materialien sicherstellen, ohne diese zu beschädigen. Unsere Experten setzen modernste Technologien und Methoden ein, um präzise und zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Mit unserem zerstörungsfreien Prüfen profitieren Sie von einer umfassenden und schonenden Überprüfung Ihrer Werkstoffe und Schweißverbindungen. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Know-how im Bereich zerstörungsfreies Prüfen, um die Qualität Ihrer Produkte zu sichern und die Effizienz Ihrer Prozesse zu steigern.
Motorrad, Roller & Quads

Motorrad, Roller & Quads

In unserem Schauraum in St. Johann in der Haide, Autobahnabfahrt Hartberg, findest Du auf 600 m alles, was Dein Herz begehrt. Egal. Ob Du Dich für Naked Bikes, Supersport, Enduro, Supermoto oder für die Klassiker wie Honda Gold Wing oder Harley Davidson interessiert. Bei uns bleibt kein Wunsch offen.
Quads & rechtliche Detailfragen

Quads & rechtliche Detailfragen

Quads und Trikes gelten als PKW. Es gilt die Helmpflicht & Vignette. Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf. Beim Parken in Kurzparkzonen muss ein Parkschein angebracht werden. Für Quads gelten die Regelungen betreffend des Parkpickerls. Bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h besteht Sturzhelmpflicht. Für Quads oder ATVs sind folgende Lenkberechtigungen erforderlich: Klasse B, Klasse A (Eigenmasse des Fahrzeugs <= 400 kg), Klasse F (Bauartgeschwindigkeit <= 50 km/h) oder Mopedausweis mit Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug". Pannendreieck, Verbandszeug und Warnweste müssen mitgeführt werden. Seit Januar 2006 gilt Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer von Quads. Die Zulassung von Quads in Österreich erfolgt je nach Hubraum und Führerscheinklasse. Weitere Informationen finden Sie auf der ÖAMTC Website.